Unsere Arbeit
Gem. § 35 KJHG soll intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung den Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.
Die zur Aufnahme angemeldeten Jugendlichen sind i. d. R. durch Verhaltensauffälligkeiten, Schulversagen bzw. - verweigerung, Drogenkonsum, Alkoholmissbrauch oder erhöhtes Gewaltpotential aufgefallen. Häufig sind sie schon straffällig geworden und Haftstrafen/Arrest drohen bzw. erfolgten bereits.
Oft stammen die Jugendlichen aus einem sozial vernachlässigten Umfeld, ihre familiären Strukturen sind zerrüttet, die schulischen bzw. beruflichen Perspektiven fehlen und gesundheitliche Schäden drohen. Probleme bereitet ihnen ein geregelter drogen-, alkohol-, gewalt- und straffreier Tagesablauf.
Respektvolles, angstfreies Miteinander sowie ein positives Erleben von Arbeit und Schule bildet die Ausnahme.
Häufig sind im Vorfeld andere Fördermaßnahmen, Sanktionen und therapeutische Maßnahmen erfolgt, aber erfolglos geblieben. Das Verhalten der zu betreuenden Jugendlichen ist häufig gekennzeichnet durch verschiedenste soziale Störungen wie Ziellosigkeit, Autoritätsprobleme, geringe Frustrationstoleranz, mangelndes Konzentrationsvermögen, fehlende Motivation und Belastbarkeit, Bindungslosigkeit und herabgesetzte Sozialkompetenz. Auch ein gesteigertes Aggressionspotential sowie innere Rastlosigkeit sind nicht die Ausnahme.
